Umzug/Ummeldung
Ja, es gibt keine automatische Übertragung von Daten der Einwohnermeldeämter. Deshalb benötigen wir Ihre aktive An- bzw. Ummeldung bei Umzug.
Aktuell noch nicht, Sie können uns Ihren Umzug schriftlich (formlos) mitteilen und den entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt) mit beilegen.
Ja, wir benötigen die Ummeldebescheiningung vom Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes.
Nein, da wir nach den Daten des Einwohnermeldeamtes veranlagen, benötigen wir Ihre Ummeldebescheinigung.
Sie können uns den Nachweis formlos per Post senden, über einen gesicherten elektronischen Zugang (Cryptshare) oder auch gerne zu den Sprechzeiten (ohne Termin) persönlich im Landratsamt vorbeikommen. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier .
Ja, das ist äußerst wichtig, damit die Familie auch weiterhin zusammen zur Abfallentsorgung veranlagt wird.
Grundsätzlich sind die schwarze Restabfalltonne, die Papiertonne und die Biotonne beim Umzug mitzunehmen (bei einzelnen Haushalten).
Sollten Sie aber in eine Wohnanlage mit Sammelgefäßen ziehen, müssen die Einzeltonnen am bisherigen Wohnsitz abgeholt werden.
Handelt es sich bei der Biotonne um eine Gemeinschaftstonne, dann bleibt diese am Grundstück stehen und Sie erhalten ggf. an Ihrer neuen Wohnadresse eine neue Biotonne.
Sprechen Sie uns bei Ihrer Umzugsmeldung auf Ihre Tonnen an. Wir erklären es Ihnen gern im Gespräch.
Nein, die schwarze Restabfalltonne muss abgeholt werden, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung der vorgenommenen Leerungen erfolgen kann.
Bitte die Firma Remondis in Langewiesen kontaktieren (per E-Mail: langewiesen@remondis.de, oder Telefon 0800 - 122 32 55) und dort eine Gelbe Tonne anfordern.
Die Anzahl der gemeldeten Personen ist für die Berechnung der Abfallgebühren relevant. Falls es zu Änderungen in Ihrem Haushalt gekommen ist, benötigen wir bitte eine Umzugsmeldung (Kopie Ummelde-Bestätigung) oder ähnliche Nachweise wie Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde, damit die Gebührenabrechnung korrekt durchgeführt werden kann.
Sperrmüll
Die Sperrmüllkarten zur Abholung am Haushalt werden mit den Jahresgebührenbescheiden für die Abfallentsorgung an alle privaten Haushalte/Gewerbetreibende verschickt.
Hierfür muss die Sperrmüllkarte für das laufende Jahr ausgefüllt werden (welche Sperrmüllabfälle und wieviel), die Rückantwortkarte frankiert und alles zusammen an die Fa. PreZero geschickt werden. Die Adresse steht auf der aktuellen Sperrmüllkarte. Die Rückantwortkarte wird Ihnen anschließend mit dem Abholtermin von der Fa. PreZero zugeschickt.
Die Abholung am Grundstück kann einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Sperrmüll kann (auch mehrmalig) an den Wertstoffhöfen des Landkreises Hildburghausen angeliefert werden. Hierfür ist Ihre haushaltsbezogene Kundenkarte der Abfallwirtschaft vorzuzeigen.
Sie können Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen über die haushaltsbezogene Kundenkarte auf den Wertstoffhöfen im Landkreis (siehe Annahmestellen) anliefern. Die Mengen werden vor Ort registriert. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresgebührenbescheid. Hierbei wird die Freimenge Ihres Haushalts verrechnet. Werden Mengen über die Freimenge hinaus innerhalb eines Jahres angeliefert bzw. abgeholt, wird Ihnen die entsprechende Mehrmenge auf dem Gebührenbescheid kostenpflichtig angerechnet.
Bleiben Sie unter der haushaltsbezogenen Freimenge, dann werden nur die Anlieferungen dokumentiert, aber keine Entsorgungskosten für den Sperrmüll berechnet.
Jeder Haushalt hat eine Sperrmüll-Freimenge von 1 m³ pro gemeldete Person pro Jahr zur Verfügung. Bei der Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen muss die Einhaltung der Freimenge nicht mehr beachtet werden. Die abgegebene oder abgeholte Sperrmüllmenge wird vor Ort registriert und dem Gebührenabrechnungssystem übermittelt. Bei der Unterschreitung der Freimenge (über das gesamte Jahr) werden die Mengen nur intern registriert. Bei einer Überschreitung der Freimenge des Haushalts wird Ihnen die jeweilige Mehrmenge im Jahresgebührenbescheid ausgewiesen und gemäß der Gebührensatzung abgerechnet. Für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe) wird die Abrechnung analog durchgeführt. Ab dem 01.01.2025 bis 31.12.2025 können noch vorhandene Wertmarken für Sperrmüll abgegeben werden.
Biotonne
Sie müssen einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne stellen. Hierzu nutzen Sie bitte unser Antragsformular im Bereich Download. Dieses Formular können Sie per E-Mail, postalisches Anschreiben oder zu den Sprechzeiten beim Bürgerservice Abfallwirtschaft im Landratsamt einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Zur Bearbeitung des Antrags sind nachfolgende Nachweise notwendig:
- Fotos vom Kompost sowie der Gartenfläche,
- eine Kopie von der Liegenschaftskarte,
- Nachweis, dass 50m² pro Bewohner als Gartenfläche vorhanden sein müssen.
Ja, das ist möglich. Nutzen Sie dazu bitte die gesicherte elektronischen Kommunikation (Cryptshare) des Landratsamtes und schützen Sie damit Ihre personenbezogenen Daten. Alternativ können Sie den Antrag natürlich auch postalisch versenden, oder reichen den Antrag persönlich (ohne Termin) bei uns im Bürgerservice zu den Sprechzeiten ein.
Ab dem Eingangsdatum in unserem Amt, wobei angefangene Kalendermonate als volle Monate zählen.
Sollten Sie bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne gestellt haben, so nehmen Sie diesen Antrag bitte in einem formlosen Anschreiben (auch per E-Mail oder mittels persönlichem Erscheinen zu den Sprechzeiten) schriftlich zurück.
Die Biotonne wird Ihnen dann zeitnah zur Verfügung gestellt.
Dazu gibt Ihnen unser Abfall ABC sowie unser Entsorgungskompass Auskunft.
Was alles in die Biotonne darf erklären wir Ihnen in unserem Entsorgungskompass!
Wichtig ist, dass hier nur biologisch abbaubare Abfälle entsorgt werden. Gegenstände aus Plastik, insbesondere Plastiktüten, gehören nicht in die Biotonne, auch nicht kompostierbare Biomüllbeutel.
Kompostierbare "Bio"-Müllbeutel sind mit den gängigen Kompostierverfahren gar nicht abbaubar. Das ist eine Werbelüge! Verwenden Sie bitte Papiertüten oder Zeitungspapier.
Nur wenn die Biotonne frei von Fehlwürfen (Restabfall oder Plastik/Plastiktüten) ist, wird diese von der Müllabfuhr akzeptiert. Und auch nur dann kann Ihr Bioabfall zu einem ordentlichen Produkt z.B. Kompost/Gartenerde verwertet werden!
Kassenwesen
Sie können diese über eine sichere elektronische Kommunikation (Cryptshare) oder schriftlich an die Kreiskasse (Kontaktdaten) senden. Das Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter Downloads / Dokumente.
Die Bankverbindung muss mit den Kollegen aus der Kreiskasse z.B. telefonisch unter 03685 / 445-179 abgestimmt werden. Die Kreiskasse benötigt dazu die Information, dass das Guthaben ausbezahlt werden soll, sowie Ihre Kontoinformationen.
Weitere Themen
Kontaktieren Sie bitte die Firma Remondis in Langewiesen (per E-Mail: langewiesen@remondis.de, oder Telefon 0800-1223255).
Kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice per E-Mail oder telefonisch (unsere Kontaktdaten finden Sie hier).
Sie können zusätzliche Restabfallsäcke beim Bürgerservice Abfallwirtschaft (80-l Füllvolumen) kaufen. Diese können bei der nächsten Abfuhr zur Restabfalltonne gestellt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Restabfalltonne zu bestellen. Die Abfuhr erfolgt dann immer nach Bedarf.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Informieren Sie bitte den Bürgerservice der Abfallwirtschaft per E-Mail oder telefonisch. (die Adressen finden Sie in unseren Kontaktdaten).
Wir werden anhand Ihrer Informationen einen Tonnentausch der defekten Abfallbehältnisse organisieren.
Die bekannten Wertmarken für Altreifen werden ab dem 01.01.2025 nicht mehr erhältlich sein. Die Annahme auf den Wertstoffhöfen wird dann nur noch über die haushaltsbezogenen Kundenkarten durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die am Wertstoffhof angelieferte Menge Altreifen wird mittels Ihrer Kundenkarte registriert und die Kosten werden dann auf dem nächsten Jahresgebührenbescheid enthalten sein.
Bereits vorhandene Wertmarken können noch bis zum 31.12.2025 eingelöst werden.
Diese können Sie im Bürgerservice Abfallwirtschaft ausstellen lassen (Öffnungszeiten beachten) oder per E-Mail bzw. auch telefonisch anfordern (die Adressen finden Sie in unseren Kontaktdaten).
Die bekannten Wertmarken für Grünschnitt werden ab dem 01.01.2025 nicht mehr erhältlich sein. Die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen und Grünschnittannahmestellen wird dann nur noch über die haushaltsbezogenen Kundenkarten durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die am Wertstoffhof angelieferte Menge Grünschnitt wird mittels Ihrer Kundenkarte registriert und die Kosten werden dann auf dem nächsten Jahresgebührenbescheid enthalten sein.
Bereits vorhandene Wertmarken können noch bis zum 31.12.2025 eingelöst werden.
Senden Sie bitte die Gewerbean- bzw. abmeldung dem Bürgerservice Abfallwirtschaft zu (auf dem Postweg oder per E-Mail - Kontaktdaten). Es erfolgt keine automatische Datenübermittlung durch das Gewerbeamt.
Bitte senden Sie uns z.B. eine Kopie der Eheurkunde mit den entsprechenden Informationen zur aktuellen Gebührenveranlagung (Kassenzeichen) dem Bürgerservice Abfallwirtschaft zu (auf dem Postweg oder per E-Mail - Kontaktdaten).
Wenn einmal der Platz in der blauen Tonne nicht ausreicht, bündeln Sie Zeitungen und Kartons mit einer Schnur und legen Sie das Bündel oder einen vollen Karton auf Ihren Tonnendeckel oder neben die Tonne.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie kann dann genutzt werden, wenn es sich um sehr große Verpackungen handelt und diese nicht so zerkleinert werden können, dass sie in die Gelbe Tonne passen. Auf den Wertstoffhöfen stehen Ihnen Container für Mehrmengen zur Verfügung.
Soweit möglich zerkleinern Sie bitte die Verpackungen so, dass sie in die Gelbe Tonne passen. Wenn das nicht geht, bringen Sie diese großen Verpackungen bitte zum nächsten Wertstoffhof.
In diesem Fall wurde durch die Mitarbeiter festgestellt, dass Abfälle enthalten sind, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Bitte nehmen Sie diese Abfälle heraus und stellen Sie die Gelbe Tonne zum nächsten Abfuhrtermin wieder bereit. Ihre Tonne wird dann geleert.
Informationen was in der Gelbe Tonne entsorgt werden darf, finden Sie in unserem Entsorgungskompass und unter www.muelltrennung-wirkt.de .
Die Abfalltonne muss am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens bereitgestellt und nach der Leerung im Laufe des Tages wieder zurückgestellt werden. Eine Bereitstellung bereits am Vorabend ist möglich.