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Kundenkarten auf den Wertstoffhöfen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen/Grünschnittannahmestellen ab dem 01.01.2025 mit den Kundenkarten durchgeführt wird. Diese wurden im November 2024 an alle Haushalte versendet. Falls Sie noch in 2024 erworbene Wertmarken haben, können diese noch in 2025 eingelöst werden. 

Ihre Blaue Tonne ist nicht Bechipt?

Information zur Leerung der Blauen Tonne

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Verschärfte Auflagen - Das darf nicht in die Biotonne!

Mit der Anpassung der Bioabfallverordnung verschärfen sich die Auflagen. Dies vor allem für Störstoffe im Bioabfall. In der Konsequenz können die Kompostierungsanlagen die Annahme der eingesammelten Bioabfälle verweigern.

 

Warum habe ich einen Aufkleber auf meiner Biotonne

-und warum dürfen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel nicht in unsere Biotonne?

Objekt-/Haushaltsbezogene Kundenkarte zur Nutzung auf den Wertstoffhöfen

Ab dem 01.01.2025 benötigen Sie für die Entsorgung von Grünschnitt, Altreifen, Altholzfenster, Altholzaußentüren und Altholz aus dem Außenbereich auf Wertstoffhöfen bzw. Grünschnittannahmestellen des Landkreises die neuen Kundenkarten der Abfallwirtschaft. Wie das funktioniert erfahren Sie hier…