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Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll ist fester Abfall, der auf Grund seiner Größe, seiner Beschaffenheit oder seines Gewichts nicht in die Restabfalltonne aufgenommen werden kann und daher gesondert entsorgt werden muss.  Bereits in den Abfallgebühren enthalten (Freimenge) ist die Entsorgung von 1 m³ pro gemeldete Person im Haushalt und Jahr bzw. 5 m³ pro Anschluss für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe).  Auch größere haushaltsübliche Mengen, über die tatsächlichen Freimengen hinaus, können über die Kundenkarte der Abfallwirtschaft auf den Wertstoffhöfen registriert und abgegeben werden. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresgebührenbescheid. 

Sperrmüllmengen, die das haushaltsübliche Maß überschreiten (z.B. Haushaltsauflösungen), sind direkt (ggf. unter Nutzung von Containerdiensten) an der RABA in Zella-Mehlis gebührenpflichtig anzuliefern.

Haushaltsabholung:

Es besteht die Möglichkeit der Abholung am Grundstück.

  • Hierzu können Sie direkt unser Onlineformular zur Sperrmüllanmeldung nutzen. Die weitere Termin-Abstimmung wird daraufhin per E-Mail durchgeführt.
  • Alternativ können Sie die bekannten Abrufkarten für Sperrmüll zu nutzen:
    • Zusammen mit den Jahresgebührenbescheiden verschickt der Landkreis Abrufkarten (zur Sperrmüllabholung) an die privaten Haushalte und Gewerbetreibenden.
    • Für die Abholung am Grundstück ist die Abrufkarte (die abzuholenden Abfälle sind darauf anzugeben) mit der frankierten Rückantwortkarte an den Bürgerservice Abfallwirtschaft im Landratsamt zu senden (Adresse ist auf Rückantwortkarte vermerkt). Bei Mehrmengen sind entsprechende Wertmarken zu erwerben.
    • Der Bürgerservice schickt Ihnen dann die Rückantwortkarte mit dem Abholtermin zu.
  1. Die Abholung am Grundstück kann 1 x im Jahr in Anspruch genommen werden und erfolgt auf Anforderung.
  2. Die Anmeldung einer Haushaltsabholung kann nur bis spätestens 30.10. für das jeweilige Kalenderjahr erfolgen.
  3. Die Abholung erfolgt nur von Grundstücken, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind (Wohn-/Geschäftsadresse des Benutzers) und von für die Restabfallentsorgung üblichen Plätzen. Sie erfolgt nicht von Grundstücken, die üblicherweise nicht mit den Entsorgungsfahrzeugen angefahren werden. Eine Selbstanlieferung am Wertstoffhof kann mehrmalig erfolgen.
  4. Ausgeschlossen von der Abfuhr sind Abfälle, die größer als 2 m x 1 m x 1 m und schwerer als 75 kg sind und deshalb nicht verladen werden können.
  5. Wie auch die anderen Abfälle muss der Sperrmüll am Abholtag bis 06:00 Uhr an der Grundstücksgrenze zur Straße bereitgestellt sein. Wurde der Sperrmüll nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt, erfolgt keine weitere Anfuhr.
  6. Falls Sperrmüllmengen größer als das Freivolumen abgeholt werden sollen, müssen dafür vorab Sperrmüll-Wertmarken im Bürgerservice Abfallwirtschaft erworben werden.
  7. Sperrmüllmehrmengen, die nicht durch entsprechende Wertmarken gedeckt sind, oder Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht mitgenommen.

 

Sperrmüllmengen, welche das haushaltsübliche Maß überschreiten wie z. B. Haushaltsauflösungen, sind direkt (ggf. unter Nutzung von Containerdiensten) an der RABA in Zella-Mehlis gebührenpflichtig anzuliefern.

Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen

  • Eine Selbstanlieferung auf den Wertstoffhöfen des Landkreises kann mehrmalig erfolgen.
  • Die angelieferte Menge wird vom Wertstoffhofpersonal mittels der Kundenkarte erfasst. Sie erhalten am Ende der Erfassung und entsprechender Bestätigung eine Quittung über die Annahmemengen.
  • Die Abrechnung der Anlieferung erfolgt mit dem Jahresgebührenbescheid, welcher Ihnen im Februar/März des Folgejahres zugestellt wird. Ist die Sperrmüllmenge, über das gesamte Jahr betrachtet, geringer als das Freivolumen, werden keine Mehrkosten im Gebührenbescheid erlassen.

Gebrauchtwarenhaus H²HIBU

  • Das Gebrauchtwarenhaus H²HIBU der Fa. P&S Hildburghausen in der Oberen Braugasse 29 in Hildburghausen sammelt Möbel und Hausrat aller Art zur Wiederverwendung. Auf Anfrage kann das Gebrauchtwarenhaus auch geeignetes Mobiliar kostenlos in den Wohnungen des Landkreises abholen. Hierzu werden die entsprechende Möbelstücke vom Personal auf deren Weiterverwendung begutachtet und dann ggfs. vor Ort abgeholt.  
  • Auch Hausrat aller Art, Fahrräder in jedem Zustand und funktionstüchtige Elektrogroßgeräte werden gesammelt.
  • Kontaktdaten: P&S Hildburghausen, Obere Braugasse 29, 98646 Hildburghausen, Tel. 03685-4050282,
    E-Mail: hbn@punds.info
  • Webseite: service.punds.info
Zum Sperrmüll gehören: Das gehört NICHT zum Sperrmüll
Fußbodenbelag AIV-Holz [Altfenster/Außentüren, Altholz aus dem Außenbereich und Altholz mit schädlichen Verunreinigungen (z.B. Teeranstrich)]
Teppiche asbesthaltige Abfälle
Federbetten Autoreifen, Autoteile
Matratzen Bioabfälle
Folien Dämmmaterial
Möbel, Polstermöbel Fliesen
Innentüren aus Holz Elektroaltgeräte (wie z.B. Kühlgeräte, Waschmaschinen etc.)
Deckenpaneele, Zierbalken Kfz-Batterien
Spanplatten Teerpappe
Fenster und Türen aus Kunststoff Waschbecken (Keramik), WC-Becken (Keramik)
Plastikschüsseln/-eimer/–wannen Zaunlatten/-pfähle und Gartenmöbel aus Holz

Abholung von Sperrmüll am Grundstück

Aktuelle Informationen zur Anforderung der Sperrmüllmüllentsorgung am Grundstück erhalten Sie hier.