Eingefrorene Abfalltonnen – Mit diesen Tipps kann das Festfrieren der Abfälle in der Tonne vermieden werden:
Frost und Schnee, dann wieder Regen und Glatteis. In dieser Jahreszeit kann es durchaus vorkommen, dass die Müllwerker trotz intensiver Bemühungen die Abfalltonnen wieder (teil-) gefüllt zurückstellen müssen, weil der Bio- oder Restabfall gefroren ist und einfach nicht herausfällt. Frust und Ärger sind dabei vorprogrammiert.
Auch bei widrigen Straßenverhältnissen wird die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle durchgeführt. Überall dort, wo die Fahrer der schweren Müllsammelfahrzeuge gefahrlos hinkommen, wird die Entsorgung der Bürger und Gewerbe auch durchgeführt. Immer und überall ist dies aufgrund der z.T. schwierigen Straßenverhältnisse aber leider nicht möglich. Hier wird die Abfallentsorgung dann meist zeitnah nachgeholt.
Die Müllwerker geben auch in der kalten Jahreszeit ihr Bestes. Bei der Leerung wird die Tonne am Müllfahrzeug mehrfach kräftig gerüttelt, damit sämtliche Abfälle herausfallen. Ist der Inhalt aber eingefroren und zusätzlich vielleicht noch stark verdichtet, hat die Müllabfuhr keine Chance, die Tonne vollständig leer zu bekommen.
Folgende „winterfeste“ Tipps können das Einfrieren des Abfalls verhindern, damit die Bio- oder Restabfalltonne auch im Winter vollständig geleert werden kann:
- Bitte werfen Sie keine nassen Bioabfälle in die Biotonne. Lassen Sie zum Beispiel Küchenabfälle abtropfen und antrocknen.
- Geben Sie einige Lagen zerknülltes Zeitungspapier auf den Boden der geleerten Tonne und gelegentlich etwas zerknülltes Zeitungspapier oder zum Beispiel einen Eierkarton in die Biotonne. Das Papier saugt die Feuchtigkeit auf und vermindert damit das Festfrieren.
- Zum Einpacken eignen sich Zeitungspapier oder Papiertüten. Auch Bioabfalltüten aus Recyclingpapier oder biologisch abbaubare Maisstärketüten sind eine gute Alternative.
- Bitte verwenden Sie keine Plastiktüten für die Biotonne. Auch die sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel stören die Bioabfallverwertung ganz erheblich! Wenn Sie Ihren Bioabfall in Tüten packen wollen, dann nur in Papiertüten oder o.g. Alternativen. Diese können – im Gegensatz zu Kunststofftüten – problemlos zu Kompost mitverarbeitet werden
- Kleine Äste, Tannenzweige und trockene Staudenreste lockern den Inhalt der Biotonne auf und erleichtern dadurch die Entleerung.
- Nasses Laub und feuchte Gartenabfälle lassen bei Minusgraden den Biotonneninhalt leicht festfrieren, daher solche Abfälle nur locker einfüllen. Lockere Abfälle frieren weniger leicht fest. Daher sollten besonders Abfälle niemals in die Tonne hineingedrückt werden.
- Ist der Abfallbehälter überfüllt oder steht der Deckel längere Zeit offen, wird es bei Schnee oder Regen in der Tonne schnell nass und der Inhalt kann bei entsprechenden Temperaturen einfrieren. Deshalb ist besonders in der kalten Jahreszeit darauf zu achten, dass der Deckel der Mülltonnen immer verschlossen ist.
- Platzieren Sie die Tonne möglichst witterungsgeschützt (zum Beispiel in der Garage, im Carport, im Vorraum oder vor einer Hauswand).
- Wenn Sie die Tonne bei Frost schon am Abend vor der Leerung bereitstellen, ist die Gefahr groß, dass Bioabfälle (vor allem feuchte Küchenabfälle und Laub) über Nacht anfrieren! Deshalb ist es vorteilhaft, die Biotonne am Abfuhrtag erst kurz vor 6 Uhr bereitzustellen.
Sollte der Inhalt der Tonne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal einfrieren, bleibt nichts Anderes übrig, als selbst zu Spaten oder Ähnlichem zu greifen und die Abfälle aufzulockern!
Folge von nicht vollständig geleerten Tonnen auf Ihre Abfallgebühren:
- Biotonne:
Eine eingefrorene und deshalb nicht vollständig geleerte Biotonne hat keine Auswirkungen auf Ihre Jahresgebühren, da hier eine feste Personenpauschale für Ihren Haushalt angesetzt und nicht nach tatsächlichen Leerungen abgerechnet wird. - Restabfalltonne:
Die Leerung wird abrechnungswirksam gezählt, auch wenn die Restabfalltonne aufgrund eingefrorener Abfälle nicht vollständig geleert wurde. Eine Stornierung der Leerung oder eine entsprechende Gutschrift sind nicht möglich.
Ihr Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft