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Campinggaskartusche (gefüllt bzw. teilgefüllt)
Entsorgungsüberbegriff/Abfallart: Schadstoff
Wo: Schadstoffmobil
Zu beachten: Annahmebedingungen beachten, Termine siehe Entsorgungskalender; Annahme nur von Einwegkartuschen (max. 2 kg) möglich
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