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Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll ist fester Abfall, der auf Grund seiner Größe, seiner Beschaffenheit oder seines Gewichts nicht in die Restabfalltonne aufgenommen werden kann und daher gesondert entsorgt werden muss.  Bereits in den Abfallgebühren enthalten (Freimenge) ist die Entsorgung von 1 m³ pro gemeldete Person im Haushalt und Jahr bzw. 5 m³ pro Anschluss für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe).  Auch größere haushaltsübliche Mengen, über die tatsächlichen Freimengen hinaus, können über die Kundenkarte der Abfallwirtschaft auf den Wertstoffhöfen registriert und abgegeben werden. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresgebührenbescheid. Sperrmüllmengen, die das haushaltsübliche Maß überschreiten (z.B. Haushaltsauflösungen), sind direkt (ggf. unter Nutzung von Containerdiensten) an der RABA in Zella-Mehlis gebührenpflichtig anzuliefern.

Haushaltsabholung:

  • Es besteht die Möglichkeit der Abholung am Grundstück. Hierzu ist die Sperrmüllkarte zu nutzen.
  • Zusammen mit den Jahresgebührenbescheiden verschickt der Landkreis Sperrmüllkarten (zur Abholung) an die privaten Haushalte und Gewerbetreibenden.
  • Die Abholung am Grundstück kann 1 x im Jahr in Anspruch genommen werden und erfolgt auf Anforderung. 
     Die Abholung erfolgt nur von Grundstücken, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind (Wohn-/Geschäftsadresse des Benutzers) und von für die Restabfallentsorgung üblichen Plätzen. Sie erfolgt nicht von Grundstücken, die üblicherweise nicht mit den Entsorgungsfahrzeugen angefahren werden. Eine Selbstanlieferung am Wertstoffhof kann mehrmalig erfolgen. 
  • Ausgeschlossen von der Abfuhr sind Abfälle, die größer als 2 m x 1 m x 1 m und schwerer als 75 kg sind und deshalb nicht verladen werden können.
  • Für die Abholung am Grundstück ist die Sperrmüllkarte (die abzuholenden Abfälle sind darauf anzugeben) mit der frankierten Rückantwortkarte an die Firma PreZero (beauftragtes Entsorgungsunternehmen) nach Themar zu senden (Adresse ist auf Rückantwortkarte vermerkt). Bei Mehrmengen sind die entsprechenden Wertmarken mitzuübergeben.
  • Die Firma PreZero schickt Ihnen dann die Rückantwortkarte mit dem Abholtermin zu. Bei Nachfragen zum Termin wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Fa. PreZero unter Tel. 036873/248-0.
  • Wie auch die anderen Abfälle muss der Sperrmüll am Abholtag bis 06:00 Uhr an der Grundstücksgrenze zur Straße bereitgestellt sein. Wurde der Sperrmüll nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt, erfolgt keine weitere Anfuhr.
  • Sperrmüllmehrmengen, die nicht durch eine entsprechende Wertmarke gedeckt sind, oder Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht mitgenommen.

Selbstanlieferung am Wertstoffhof:

  • Bei der Selbstanlieferung am Wertstoffhof ist zu beachten, dass hier die Kundenkarte der Abfallwirtschaft als Nachweis der Berechtigung vorzuzeigen ist.
  • Die angelieferte Menge wird vom Wertstoffhofpersonal elektronisch registriert
  • das Freivolumen wird in der Abrechnung über die Jahresgebührenbescheide berücksichtigt und verrechnet.
  • Für den Fall, dass Sie die Grundstücksabholung in Anspruch genommen haben und das Freikontingent noch nicht ausgeschöpft ist, erhalten Sie die Karte zurück und können das verbleibende Volumen im Zuge der Selbstanlieferung am Wertstoffhof noch nutzen.
Zum Sperrmüll gehören: Das gehört NICHT zum Sperrmüll
Fußbodenbelag AIV-Holz [Altfenster/Außentüren, Altholz aus dem Außenbereich und Altholz mit schädlichen Verunreinigungen (z.B. Teeranstrich)]
Teppiche asbesthaltige Abfälle
Federbetten Autoreifen, Autoteile
Matratzen Bioabfälle
Folien Dämmmaterial
Möbel, Polstermöbel Fliesen
Innentüren aus Holz Elektroaltgeräte (wie z.B. Kühlgeräte, Waschmaschinen etc.)
Deckenpaneele, Zierbalken Kfz-Batterien
Spanplatten Teerpappe
Fenster und Türen aus Kunststoff Waschbecken (Keramik), WC-Becken (Keramik)
Plastikschüsseln/-eimer/–wannen Zaunlatten/-pfähle und Gartenmöbel aus Holz