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Verschärfte Auflagen

Das darf nicht in die Biotonne

Mit der Anpassung der Bioabfallverordnung verschärfen sich die Auflagen. Dies vor allem für Störstoffe im Bioabfall. In der Konsequenz können die Kompostierungsanlagen die Annahme der eingesammelten Bioabfälle verweigern.

Wir und das von uns mit dem Einsammeln der Bioabfälle (Leerung der Biotonnen) beauftragte Entsorgungsunternehmen PreZero müssen daher zukünftig besonderen Wert auf eine saubere Bioabfalltrennung legen, um Störstoffe wie z.B. Kunststoffe oder Restabfälle im Bioabfall stark zu reduzieren.

In den Biotonnen dürfen nur biologisch abbaubare Küchen- und Gartenabfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Speisereste, Rasen- und Strauchschnitt sowie Blumensträuße und Blumentopfpflanzen entsorgt werden.

Insbesondere Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall. Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen, sind von der Nutzung und Einsatz in der Biotonne ausgeschlossen. Diese zersetzen sich in den praxisüblichen Kompostierungszeiten in den Anlagen nicht schnell genug und Kunststoffpartikel gelangen als Mikroplastik über den Kompost in die Umwelt.

Nutzen Sie bitte Papiertüten oder wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Zeitungspapier ein.

Falls das Entsorgungsunternehmen falsch befüllte Biotonnen vorfindet wird es zukünftig Hinweise auf den Tonnen anbringen. Bei wiederholter Falschbefüllung wird die Biotonne nicht geleert, bis eine Nachsortierung durch Sie stattgefunden hat.

Hinweise zur Abfalltrennung insbesondere für die Biotonne finden Sie hier. Auch unter www.wirfuerbio.de finden Sie viele Informationen zur Abfalltrennung für die Biotonne.

Ihre Abfallwirtschaft Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen