Objekt-/Haushaltsbezogene Kundenkarte zur Nutzung auf den Wertstoffhöfen und Grünschnittannahmestellen
Wenn Sie derzeit Grünschnitt, Altreifen, Altholzfenster, Altholzaußentüren und Altholz aus dem Außenbereich auf den Wertstoffhöfen bzw. Grünschnittannahmestellen des Landkreises abgeben wollen, benötigen Sie dafür eine Wertmarke, welche Sie vorher im Landratsamt erwerben müssen. Teilweise werden diese auch von den Annahmestellenbetreibern vorgehalten.
Wir treffen gerade die Vorbereitungen, dass dies im neuen Jahr nicht mehr notwendig ist und schaffen die Möglichkeit, dass Sie mit Ihren Abfällen zum Wertstoffhof bzw. zur Grünschnittannahmestelle kommen, der Mitarbeiter Ihre Abfälle lediglich registriert und Sie mit Ihrer Unterschrift die Abgabe bestätigen. Die Übergabe einer Wertmarke soll dann nicht mehr notwendig sein.
Mit Ihrer Jahresendabrechnung für die Abfallentsorgung, die Sie in der Regel Ende Februar/Anfang März für das vorangegangene Jahr erhalten, werden die entsprechenden Gebühren dann auf Ihrem Bescheid enthalten und entsprechend zu begleichen sein. Das bedeutet beispielhaft, dass Sie Grünschnitt, den Sie im Jahr 2025 abgeben, erst 2026 bezahlen.
Bei der Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen müssen Sie dann ihre Sperrmüllkarte nicht mehr mitbringen. Es wird auch keine Wertmarke mehr notwendig sein in dem Fall, wenn Sie ihre Freimenge überschreiten. Unter Berücksichtigung ihrer Freimenge (1m³ pro Person) werden Ihnen dann mit dem Jahresabschlussbescheid nur die Sperrmüllmehrmengen berechnet, die Sie über Ihre Freimenge hinaus abgegeben haben.
Das neue Erfassungs- und Abrechnungssystem ist eine deutliche Erleichterung für Sie und wir arbeiten intensiv an der Umsetzung. Mit der Umsetzung erfolgt keine Erhöhung der Gebühren.
Für eine schnelle und reibungslose Annahme und fehlerfreie Abrechnung erhalten Sie demnächst Ihre persönliche Kundenkarte für Ihren Haushalt. Diese bringen Sie bei einer Anlieferung mit, halten sie an das Erfassungsgerät des Mitarbeiters am Eingang der Annahmestelle (dieses sieht aus wie ein großes Handy) und danach kann die Eingabe der angelieferten Abfälle durch den Mitarbeiter beginnen. Zum Abschluss bestätigen Sie die Abgabe mit Ihrer Unterschrift auf dem Gerät und erhalten eine Quittung mit den entsprechenden Daten für Ihre Unterlagen. So können Sie dann die Daten mit dem Jahresendbescheid abgleichen.
Bereits erworbene Wertmarken können Sie 2025 noch nutzen. In diesem Fall erfolgt keine Registrierung über das Gerät.
Bitte gehen Sie sorgsam mit ihrer Kundenkarte um und schützen Sie diese vor missbräuchlicher Nutzung. Sollten Sie Ihre Kundenkarte verlieren, diese anderweitig abhandenkommen oder vor Ort nicht funktionieren, dann teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit. Wir werden die Kundenkarte dann deaktivieren und Ihnen eine neue zusenden.
Es ist vorgesehen, den Monat Dezember 2024 als Testphase zu nutzen. Das bedeutet, dass bei Anlieferung eine Registrierung mittels Kundenkarte und Gerät vor Ort erfolgt, aber trotzdem noch Wertmarken übergeben werden müssen. Es erfolgt für diesen Zeitraum aber keine Abrechnung über den Jahresendbescheid.
Wir werden Sie über unsere Internetseite www.abfallwirtschaft-hildburghausen.de und ggf. weitere Medien zum Stand informieren.