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Abholung von Sperrmüll am Grundstück

Posteingang der Abrufkarten bis 30.11. notwendig

Zur Entsorgung von Sperrmüll stehen Ihnen immer 2 Wege offen:

  1. Die Abgabe des Sperrmülls auf den Wertstoffhöfen mit den Kundenkarten,
  2. Die Abholung einmal im Jahr am Grundstück.

Für die Abholung am Grundstück nutzen Sie die am Gebührenbescheid mitgelieferte Abrufkarte (siehe Foto). Dort tragen Sie Ihre Daten als auch die Art/Anzahl der sperrigen Abfälle ein, die bei Ihnen zu Hause abgeholt werden sollen. Die Abholung kann maximal über die Sperrmüll-Freimenge Ihres Haushalts bzw. über zusätzlich erworbene Sperrmüllmarken angefordert werden.

Neu ab diesem Jahr ist, dass diese Abrufkarte bis spätestens 30.11.25 beim Entsorger PreZero in Themar eingegangen sein muss. Nur dann kann eine Abholung für das aktuelle Jahr 2025 gewährleistet werden. 

Führen Sie planbare Sperrmüllaktionen am besten nicht erst im Spätherbst durch, da sonst die gewünschte Abholung eventuell nicht mehr in diesem Jahr abgearbeitet werden kann.

Neu ist weiterhin, dass eine kalendarisch korrekte Abrechnung der Sperrmüllentsorgung durchgeführt wird. Durch das digitale Erfassungssystem auf den Wertstoffhöfen gibt es eine exakte Jahresabrechnung. Bis zum 31.12.2025 nicht in Anspruch genommene Sperrmüll-Freimengen können nicht mehr genutzt werden. Dies betrifft die Sperrmüllentsorgung an den Wertstoffhöfen als auch die Abholung am Grundstück.

Für Rückfragen steht Ihnen der Bürgerservice unter der Tel. 03685-7818-7674 gern zur Verfügung.